Allgemeines und Einführungsstudium

Wie melde ich mich für eine Leistungskontrolle an?

Für die Leistungskontrollen kannst du dich im KSL (Kernsystem Lehre) anmelden. Dazu loggst du dich auf www.ksl.unibe.ch mit deinem Campus-Account (bspw. xx16a123) ein. Anschliessend kannst du in der Veranstaltungsliste über die Suchfunktion die gewünschte Leistungskontrolle finden (bspw. Privatrecht I) und auf der linken Seite „Details“ anwählen, um mehr Informationen über die Veranstaltung und die Prüfung zu erhalten. Um dich für die Prüfung anzumelden, klickst du ganz Oben auf der Seite auf das Feld „in Planungssicht aufnehmen“. Anschliessend kannst du über die Auswahl „Zurück zur KSL-Startseite“ auf der linken Seite des Fensters in deine Planungssicht gelangen, welche du wiederum auf der linken Seite unter „Studierende“ findest. In der Planungssicht findest du nun die gewählte Leistungskontrolle, bei der auf einem violetten Feld die ECTS-Punkte anzeigt werden. Klickst du im violetten Feld auf den Pfeil, wird u.a. die Option „Anmelden“ angezeigt, auf die du nun klickst und damit wiederum auf die Informationsseite zur Leistungskontrolle geführt wirst. Dort gibt es nun das graue Feld „Anmelden“, mit dem du dich nun definitiv für die Prüfung anmeldest. Nachdem du auf dieses Feld geklickt hast, kannst du wiederum über die Auswahl „Zurück zur KSL-Startseite“ und „Planungssicht“ in deine Übersicht der Leistungskontrollen gelangen. Ist nun das Feld hinter dem ausgewählten Fach gelb, bist du definitiv und verbindlich für die Leistungskontrolle angemeldet. Auf dein Unimail-Account wird dir eine Bestätigungsmail gesendet. Studierende im Einführungsstudium müssen sich erst im Frühlingsemester für die Einführungsprüfungen anmelden. Für die Wiederholungsprüfungen im Einführungsstudium muss man sich ebenfalls erneut anmelden.

Wie hilfreich sind Fallsammlungen und alte Prüfungen?

Um bei den Prüfungen zu bestehen, musst du vor allem Fälle lösen können. Fallsammlungen (die von verschiedenen Verlagen herausgegeben werden) sind eine gute Möglichkeit, um diese Fähigkeit zu üben. Teilweise gehen sie aber von einem anderen Stoffplan als die Uni Bern aus, enthalten also Dinge, die du an der Prüfung nicht können musst, und lassen dafür andere weg, die wichtig wären.

Alte Prüfungen der Uni Bern sind ein sehr gutes Lernmittel. Sie helfen einem herauszufinden, wo man noch Lücken hat und ein Gefühl dafür zu entwickeln, wie eine Prüfung an der Uni Bern aussehen könnte. Leider werden nicht alle alten Prüfungen online gestellt. 

Grössere Sammlungen gibt es im Privatrecht und im Strafrecht 
http://www.ziv.unibe.ch/content/studium/pruefungen/fruehere_pruefungen/index_ger.html 
http://www.krim.unibe.ch/content/studium/alte_leistungskontrollen/index_ger.html

Ein Kollege behauptet, für die Prüfungen würden Repetitorien reichen. Stimmt das?

Repetitorien weisen eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber anderen Lehrmitteln auf. Dank den systematischen Kurzdarstellungen und hilfreichen Übersichten eignen sie sich einerseits, um einen ersten Überblick über ein Thema zu gewinnen und andererseits – wie der Name schon sagt – zur Repetition vor Prüfungen. Die prüfungstypischen Fallkonstellationen mit (Muster-)Lösungen am Ende jedes Kapitels dienen der selbstständigen Kontrolle und damit der Prüfungssicherheit.
Repetitorien sind aber kein Ersatz für das Studium der einschlägigen Literatur, sondern als Ergänzung dazu gedacht. Allerdings kann es vorkommen, dass die empfohlenen Lehrmittel zu umfangreich oder nicht verständlich geschrieben sind. In diesen Fällen kann ein Repetitorium durchaus eine Alternative zur Fachliteratur darstellen und Dein Kollege ist insofern auf dem richtigen Weg.

Muss ich alle empfolenen Lehrbücher kaufen?

Nein. Die Professorinnen und Professoren erwähnen üblicherweise alle Lehrbücher, die in einem Fach infrage kommen. Ein Buch pro Fach ist empfehlenswert. Wenn du weitere Dinge nachlesen möchtest, kannst du die Bücher in der Bibliothek beziehen oder das Buch von Freunden ausleihen. Bevor du ein Buch kaufst, ist es empfehlenswert, sich verschiedene Bücher anzusehen und auszuprobieren, mit welchem du am besten lernen kannst. Im Zweifelsfall solltest du dich eher für Bücher entscheiden, die dein/e Professor/in gschrieben hat, weil deren Inhalt üblicherweise am besten mit demjenigen der Vorlesungen übereinstimmt.

Muss ich alle Vorlesungen besuchen oder kann ich auch mal eine verpassen?

Im Jus-Studium kannst du selbst entscheiden, ob du in eine Vorlesung gehen willst oder nicht. Den in den Vorlesungen vermittelte Stoff kannst du grundsätzlich auch anders lernen, etwa durch die Lektüre von Büchern. Du musst für dich selbst herausfinden, bei welcher Vorlesung es dir nützt, sie zu besuchen. Allerdings werden in Vorlesung häufig wertvolle Hinweise auf den Inhalt der Prüfungen vermittelt. Falls du selten oder nie in einer bestimmten Vorlesung warst, solltest du diesbezüglich einen Mitstudierenden fragen.

Wie wichtig sind die Übungen?

Die Übungen sind zentral, wenn du die Prüfungen bestehen willst; sie sind mindestens so wichtig wie die Vorlesungen. In den Übungen lernst du, wie du die juristische Theorie auf konkrete Fälle anwendest und welcher Lösungsaufbau an der Prüfung erwartet wird. Wir empfehlen den Besuch der Übungen daher sehr. Auch Fallsammlungen können den Übungsbesuch nicht ersetzten. Solltest du einmal keine Zeit gehabt haben, kannst du Mitstudierende nach den Lösungen fragen.

Welches Arbeitspensum lässt sich mit dem Jus-Studium vereinbaren?

Die meisten Jus-Studierenden arbeiten neben dem Studium. Da es im Jus-Studium kaum Pflichtveranstaltungen gibt, lassen sich Arbeit und Studium gut vereinbaren. Im Hinblick auf Bewerbungen ist es zudem vorteilhaft, wenn man bereits während des Studiums Arbeitserfahrung sammeln konnte. Allerdings kann sich die Studienzeit ab einem Arbeitspensum von ca. 25% verlängern. Erwerbstätigkeit von mehr als 25% ist auch ein Grund um im Einführungsstudium die Prüfungen zu verschieben oder um Studienzeitverlängerung zu beantragen.

Bachelor Hauptstudium

Welche Noten brauche ich, damit ich den Bachelor bestehe?

Einerseits muss dein Notendurchschnitt mindestens 4.0 betragen. Anderseits darfst du nicht mehr als zwei ungenügende Noten haben. Massgebend sind folgende Noten : 

  • Die Noten der grossen Bachelorprüfungen in Privatrecht, Strafrecht, öffentlichem Recht und Wirtschaftsrecht. 
  • Die Durchschnittsnote der beiden Grundlagenfächer. Diese wird auf eine halbe Note aufgerechnet, so dass wer z.B. im einen Grundlagenfach eine 4.5 und im anderen eine 5 schreibt, letztendlich eine 5 im Zeugnis stehen hat. 
  • Die Durchschnittsnote der beiden Falllösungen; auch sie wird auf die nächste halbe Note gerundet. 
  • Die Note aus dem Seminar. Für die Berechnung des Notenschnitts zählt sie nur halb so viel wie die anderen Noten . 

Für das Bestehen des Bachelors nicht relevant sind die Noten des Einführungsstudiums . All deine Noten und dein Notendurchschnitt sind im KSL – Studienprofil eingetragen.

Was passiert wenn ich länger studiere, als die Regelstudienzeit vorsieht?

Ohne Nachweis eines wichtigen Grundes darf im Bachelor-Hauptstudium eine Studiendauer von 10 Semestern nicht überschritten werden, ansonsten wird man vom Weiterstudium ausgeschlossen und kann den Titel nicht erwerben. Im Masterstudium beträgt die maximale Studiendauer 9 Semester.

Ich will eine Semester im Ausland oder in der Westschweiz verbringen; wann ist der Zeitpunkt dafür am besten?

Ganz eindeutig im Master. Auf Bachelorstufe ist dies zwar theoretisch auch möglich, aber mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Das Konzept des Berner Bachelors basiert darauf, dass man alle Fächer in Bern ablegt . Aufgrund des grossen Umfangs der Prüfungen nützt es einem nichts , wenn man andernorts kleinere Leistungen mit 5 oder 10 ECTS abgelegt hat.

Wann sollte ich die Fallösungen schreiben?

Gut geeignet ist einerseits Mitte Hauptstudium ( 4. , 5. Semester ) , wenn du schon einiges an Theorie gelernt hast, aber noch nicht so stark mit den Bachelorprüfungen beschäftigt bist. Anderseits kann es auch sinnvoll sein, eine Falllösung im gleichen Semester zu schreiben, in welchem man auch die Prüfung im entsprechenden Fach ablegt, um sich so intensiver mit diesem Fach zu beschäftigen.

Wann sollte ich das Seminar besuchen? Was gilt es zu beachten?

Gegen Ende des Hauptstudiums werden dich die grossen Bachelorprüfungen stark beanspruchen, so dass wenig Zeit für das Seminar bleibt. Mit Vorteil besuchst du daher das Seminar bereits früh in deinem Studium, wenn möglich im zweiten Studienjahr (3. oder 4. Semester). Zwar sagen viele Dozierende, das 3.Semester sei noch zu früh für ein Seminar. Wenn du aber ein Seminar wählst, das nicht zu stark auf Bachelorstoff aufbaut, lässt sich dies gut bewältigen.

Auf Masterstufe wird ebenfalls der Besuch eines Seminars verlangt.

In Seminaren ist die Teilnehmerzahl beschränkt. Die Plätze sind auch schnell vergeben. Ein Institut muss nur drei Tage im Voraus ankündigen, dass es ein Seminar zur Anmeldung aufschalten wird. Wenn du ein Seminar besuchen willst, empfiehlt es sich daher, regelmässig die Institutswebsites zu konsultieren.

Wann soll ich welche Bachelor-Prüfung ablegen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Es ist aber in jedem Fall sinnvoll,die Prüfungen auf mehrere Semester zu verteilen. Wenn möglich solltest du bereits im 5.Semester eine erste Bachelorprüfung ablegen (beliebt sind Strafrecht oder Wirtschaftrecht). Möchtest du deinen Bachelor bereits nach 6 Semestern abschliessen, kann es vorteilhaftsein, bereits nach dem 4. Semester eine Prüfung abzulegen. Als letzte Prüfung nehmen sich die Studierenden in der Regel die Privatrechtsprüfung vor, da diese am meisten Stoff umfasst.

Sollte ich mich an den vorgegebenen Stundenplan halten?

Der auf der Fakultäts-Homepage veröffentliche Stundenplan ist nicht verbindlich. Du kannst alsoschon im 3. Semester Vorlesungen besuchen, die erst für das 5. Semester vorgesehen wären oder umgekehrt. Je nach dem, wann du welche Prüfungen schreiben möchtest, ist dies auch empfehlenswert. Wenn du schon im 4. Semester eine grosse Bachelorprüfung abschliessen möchtest, musst du beispielsweise sogar Veranstaltungen aus dem dritten Jahr in das zweite vorziehen.

Besonders im Bereich Privatrecht erscheint der offizielle Stundenplan vielen Studierenden unangemessen: Er schlägt vor, fast alle Vorlesung im zweiten Studienjahr zu besuchen, dessen Zeitrahmen entsprechend dicht ist. Die meisten Studierenden schreiben ihre Bachelor-Privatrechtsprüfung aber erst am Ende ihres Studiums, im 6., 7. oder 8. Semester. Bis dahin haben sie aber vieles bereits wieder vergessen. Viele Studierenden verteilen daher ihre Privatrechtsvorlesungen auf das zweite und das dritte Jahr.

Den Stundenplan findest du unter folgendem Link:
http://www.rechtswissenschaft.unibe.ch/content/bachelor_hauptstudium___stundenplan/index_ger.html

Master

Gibt es Fächer, welche ich im Master unbedingt belegen sollte?

Dies kommt auf dein Berufsziel an. Gemäss der Website des Vereins der Anwalts- und NotariatspraktikantInnen (ANP Bern) empfiehlt sich im Hinblick auf die Anwaltsprüfung der Besuch der Fächer SchKG, Bundessteuerrecht und Erbrecht. Grundsätzlich kannst du dir aber auch diese Fächer selbst erarbeiten. ANP empfiehlt für die Anwaltsprüfung zudem Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht und Raumplanungsrecht. Vorkenntnisse in SchKG und Bundessteuerrecht sowie Arbeitsrecht sind auch in den meisten anderen juristischen Berufen nützlich. Hier findest du die Website von ANP: http://www.anp-bern.ch/.

Bei der Wahl der Masterfächer solltest du dich nicht nur von deinen Vermutungen darüber leiten lassen, was dir später im Beruf am meisten nützen könnte: Erstens kannst du nicht wissen, ob diese Vermutungen auch stimmen und zweitens wirst du in der Praxis sowieso mit sehr Vielem zu tun haben, dem du an der Uni nie begegnet bist. Du kannst also ruhig auch Fächer wählen „nur“ weil sie dich interessieren, selbst wenn du sie kaum je anwenden musst. Empfehlenswert ist eine Mischung zwischen „nützlichen“ und „interessanten“ Fächern (am schönsten ist natürlich, wenn beides zusammen fällt).


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